Die Werbeartikelbranche scheint «unkaputtbar» zu sein. Dabei ist sie fast so alt wie die Geschäftswelt selbst. Denn schon immer haben Geschäftsleute versucht Kunden und potenzielle Kunden durch kleine Geschenke für sich einzunehmen. Hierbei gibt es selbstverständlich eine feine Linie zwischen legalen Kundengeschenken und Bestechung. Dies hat auch der deutsche Politiker Christian Wulff leidlich erfahren müssen.
In der Schweiz sind kleine Geschenke unter Geschäftsleuten problemlos. Wenn ein Werbegeschenk jedoch mehrere hundert Franken oder gar noch mehr kostet, könnte es kritisch werden. Bestechung und Korruption sind in der Schweiz durch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Anklagen oder gar Verurteilungen sind sehr selten. Das könnte sich bald ändern, da der Bundesrat Bestechung als Offizialdelikt deklarieren will, womit auch das Strafmass steigen würde.
Geschäftsleute tun also gut daran bei Werbegeschenken Mass zu halten. «Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft», weiss der Volksmund. Wenn sie klein bleiben, ist das tatsächlich so.